Präferenzkalkulation
Jedes produzierende Unternehmen mit Sitz in der EU muss für seine Produkte eine lückenlose
Präferenzkalkulation durchführen, wenn es in Staaten exportiert, die mit der EU ein Präferenzabkommen
abgeschlossen haben (z.B. EFTA, PK, APS).
Für die Empfänger in diesen Staaten hat das folgenden Vorteil: Die Ware kann zollfrei bzw. zollermäßigt im Empfangsland eingeführt werden. Für das exportierende Unternehmen ist damit der Nachweis der Präferenzberechtigung im internationalen Wettbewerb ein echtes Verkaufsargument.
Die Präferenzkalkulation weist den wertmäßigen Anteil von Waren mit präferenzberechtigtem bzw. Drittlandsursprung in einem Endprodukt genau nach. Falls dieser Anteil die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schwellenwerte (Ursprungskriterien) nicht überschreitet, ist ein Produkt präferenzberechtigt. Um von den Behörden die Genehmigung der präferenzberechtigten Ausfuhr zu erhalten, ist neben der transparenten Kalkulation auch die lückenlose Führung der Lieferantenerklärungen zum Nachweis der Präferenzberechtigung der verarbeiteten Produkte nötig.
Für die Empfänger in diesen Staaten hat das folgenden Vorteil: Die Ware kann zollfrei bzw. zollermäßigt im Empfangsland eingeführt werden. Für das exportierende Unternehmen ist damit der Nachweis der Präferenzberechtigung im internationalen Wettbewerb ein echtes Verkaufsargument.
Die Präferenzkalkulation weist den wertmäßigen Anteil von Waren mit präferenzberechtigtem bzw. Drittlandsursprung in einem Endprodukt genau nach. Falls dieser Anteil die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schwellenwerte (Ursprungskriterien) nicht überschreitet, ist ein Produkt präferenzberechtigt. Um von den Behörden die Genehmigung der präferenzberechtigten Ausfuhr zu erhalten, ist neben der transparenten Kalkulation auch die lückenlose Führung der Lieferantenerklärungen zum Nachweis der Präferenzberechtigung der verarbeiteten Produkte nötig.
Leistungsprofil:
- Exportierende Unternehmen ziehen doppelten Nutzen aus einer Präferenzkalkulation
Zum ersten erfüllen sie die permanente Nachweispflicht gegenüber den Kontrollbehörden. Zum zweiten ermöglicht die Präferenzkalkulation schon im Stadium der Konstruktion und der Stücklistenerstellung flexible Reaktionen (z.B. durch den Austausch von Vormaterial mit/ohne Ursprung), um in den Vorzug der Präferenzberechtigung zu gelangen. - Durch den Präferenznachweis ist der Kunde zur zollbegünstigten Einfuhr berechtigt!
Wie funktioniert die Präferenzkalkulation?
Was wird benötigt, um eine den gesetzlichen Vorgaben genügende Präferenzkalkulation durchzuführen?- Die Materialstämme mit dem Nachweis des präferenzberechtigten Ursprungs.
- Die Lieferantenerklärungen der präferenzberechtigten Waren im Original
- Die Stücklisten
- Die Schwellenwerte, d.h. die Berechnungsregeln für die Zolltarifnummern der Exportprodukte
Materialstämme und Stücklisten können von der Format-Präferenzermittlung über Schnittstellen von
MFG/PRO übernommen werden. Weitere Angaben, die das ERP - System nicht mitliefert, können einfach
nachgepflegt werden.
- Folgende Gegebenheiten setzen eine konsequente Präferenzkalkulation voraus
- Waren werden im eigenen Werk in Deutschland, in einem anderen EG-Land oder einem Land, in dem ein Präferenzabkommen mit der Gemeinschaft existiert, hergestellt.
- Die zu produzierende Ware besteht aus einer Reihe von Einzelbauteilen, Baustufen oder Baugruppen (Stückliste).
- Die Komplexität mehrstufiger Stücklisten bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen.

